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LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23.09.2010 - 12 SB 34/09
Anspruch auf Nachteilsausgleich im Schwerbehindertenrecht bei Kriegsbeschädigung außerhalb der beiden Weltkriege
Schädigungen von Angehörigen anderer Streitkräfte aus oder im Zusammenhang mit anderen kriegerischen Auseinandersetzungen fallen weder unter eine Kriegsbeschädigung nach dem BVG noch ist für sie eine Anerkennung gemäß § 6 BVG oder nach anderen Rechtsnormen ersichtlich (hier für einen britischen Staatsangehörigen, der als Angehöriger der britischen Rheinarmee zur Vorbereitung auf einen möglichen Einsatz im "Golfkrieg" verschiedene Impfungen, u.a. gegen diverse biologische Kampfstoffe erhielt). Darin liegt kein Verstoß gegen Verfassungsrecht oder überstaatliches Recht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BVG § 5
,
BVG § 7
,
EGV 883/2004
,
EWGV 1408/71
,
EWGV 574/72
,
GG Art. 3 Abs. 1
,
GG Art. 3 Abs. 3 S. 2
,
SchwbAwV § 3 Abs. 1 Nr. 1
,
SchwbAwV § 3 Abs. 1 Nr. 5
,
SchwbAwV § 3 Abs. 1 Nr. 6
,
SGB IX § 69 Abs. 4
Vorinstanzen: SG Osnabrück 27.03.2009 S 7 SB 428/05
Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Osnabrück vom 27.3.2009 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: