LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.06.2006 - 13 VG 7/05
Anspruch auf Gewaltopferentschädigung beim Stalking
1. Ein tätlicher Angriff iS von §
1 OEG kann auch beim sog Stalking vorliegen, wobei dies jedenfalls dann anzunehmen ist, wenn es auch zu direkten körperlichen Übergriffen
kommt.
2. Nach geltendem Recht ergibt sich eine Strafbarkeit von fortgesetzten Belästigungen, Nachstellungen und Übergriffen bereits
nach den §§
223,
240, 185ff.
StGB (Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung etc.). Es ist unabhängig von strafrechtlicher Dogmatik nicht sachgerecht, jedes
einzelne Element für sich zu betrachten und nur die isoliert auf einzelne Tathandlungen zurückzuführenden Gesundheitsstörungen
zu entschädigen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: GewSchG § 4
,
,
Vorinstanzen: SG Bremen 28.02.2005 S 28 VG 31/02