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LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 13.04.2016 - 3 KA 107/13
Honorarkürzungen wegen einer Verletzung der Pflicht zum Nachweis der fachlichen Fortbildung Angestellter Arzt eines Medizinischen Versorgungszentrums Pflichtverletzung eines MVZ
1. Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 95d Abs. 3 S. 1, 3 und 4 SGB V führt allein der nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig geführte Fortbildungsnachweis zur Honorarkürzung.
2. Die Vorschriften über die Honorarkürzung bei Verletzung der Verpflichtung zum Nachweis der fachlichen Fortbildung haben Sanktionscharakter; sanktioniert wird die Verletzung der Nachweispflicht.
3. Dabei kann der Umstand, dass eine Pflichtverletzung im Einzelfall ohne Sanktion bleibt, nicht dazu führen, dass die Vorschrift abweichend von ihrem Wortlaut - etwa im Wege einer ausweitenden Analogie - auszulegen wäre.
4. Schon vom Wortlaut des Gesetzes ist aber die Kürzung des Honorars eines Medizinischen Versorgungszentrums nicht gedeckt, wenn eine Pflichtverletzung des MVZ nicht vorliegt.
Normenkette:
SGB V § 95d Abs. 3
Vorinstanzen: SG Hannover 01.07.2013 S 61 KA 4/11
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 3. Juli 2013 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten beider Rechtszüge.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 66.721 Euro festgesetzt.

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