LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 12.07.2006 - 3 KA 76/01
Beginn der vierjährigen Ausschlussfrist zur Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragszahnärztlichen Versorgung
Die vierjährige Ausschlussfrist für die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen beginnt mit der vorläufigen Honorarabrechnung
für das einzelne Quartal bzw. dem Ergehen des Quartalsabrechnungsbescheides. Kann weder die Absendung noch der Zugang des
Bescheids ermittelt werden, so geht dies zu Lasten der Beschwerdeausschuss, der insoweit die objektive Feststellungslast trägt.
[Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
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SGB X § 37 Abs. 2 S. 1 § 37 Abs. 2 S. 2 Halbs. 2
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Vorinstanzen: SG Hannover 15.08.2001 S 31 KA 498/99