Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.09.2016 - 14 R 573/16
Altersrente Fehlendes Vorverfahren Unzulässigkeit einer Klage Konkludente Widerspruchserhebung
1. Die Durchführung eines Vorverfahrens ist unverzichtbare Sachurteilsvoraussetzung.
2. Eine konkludente Widerspruchserhebung durch eine Klage setzt voraus, dass ein Kläger in der Klage einen zu überprüfenden Bescheid benennt; zudem muss er deutlich machen, dass er dessen Überprüfung durch die Behörde wünscht, was daraus folgt, dass das Vorverfahren der Selbstkontrolle der Verwaltung und der Entlastung der Gerichte dient, so dass es Sachurteilsvoraussetzung ist.
3. Eine Aussetzung des gerichtlichen Verfahrens mit dem Ziel, den Beteiligten Gelegenheit zu geben, das Widerspruchsverfahren nachzuholen, kommt nur dann in Betracht, wenn die Widerspruchsfrist bei Klageerhebung nicht verstrichen war.
Normenkette:
SGG § 78 Abs. 1
,
SGG § 78 Abs. 3
Vorinstanzen: SG Köln 17.05.2016 S 25 R 607/15
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 17.05.2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: