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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.06.2016 - 18 R 324/15
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze Aufstockung des Kranken- oder Übergangsgeldes
1. Der nach dem Tarifvertrag vom Arbeitgeber zur Aufstockung des Kranken- oder Übergangsgeldes auf den Nettolohn zu zahlende Zuschuss (KGZ) fällt unter den Begriff des Arbeitsentgelts (§ 96a Abs 1 Satz 1 SGB VI).
2. Diesen hat der Gesetzgeber in § 14 SGB IV für die Sozialversicherung und die Arbeitsförderung ihren Belangen entsprechend eigenständig definiert; er gilt für die beitragsrechtliche Seite ebenso wie für die leistungsrechtliche.
3. Bei dem KGZ handelt es sich auch nicht um eine an sich unter den Begriff des Arbeitsentgelts fallende Einnahme, die aufgrund einer besonderen gesetzlichen Regelung ausnahmsweise kein Arbeitsentgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinn darstellt.
Normenkette:
SGB VI § 96a Abs. 1 S. 1
,
Vorinstanzen: SG Münster 03.03.2015 S 14 R 787/12
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 3. März 2015 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat dem Kläger 2/3 seiner außergerichtlichen Kosten aus beiden Rechtszügen zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

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