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LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.11.2015 - 7 AS 1234/15
Gewährung höherer Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung Fehlende Glaubhaftmachung der Hilfebedürftigkeit Unvollständige Angaben der Leistungsempfänger zu vorhandenen Konten Zum Umgang mit Fremdkonten
Eine Tatsache ist nach § 23 Abs. 1 S. 2 SGB X als glaubhaft gemacht anzusehen, wenn ihr Vorliegen nach dem Ergebnis der Ermittlungen, die sich auf sämtliche erreichbaren Beweismittel erstrecken sollen, überwiegend wahrscheinlich ist.
Normenkette:
SGG § 86b Abs. 2 S. 2 und S. 4
,
ZPO § 920 Abs. 2
,
SGB X § 23 Abs. 1 S. 2
,
GG Art. 19 Abs. 4
Vorinstanzen: SG Duisburg 26.06.2015 S 6 AS 2534/15 ER
Tenor
Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 26.06.2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

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