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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.05.2016 - 7 AS 395/15
Kosten für Unterkunft und Heizung Berücksichtigung einer Sonderumlage an eine Wohnungseigentümergemeinschaft für eine Balkonsanierung Bedarfsdeckende Schenkung Darlehensvertrag unter Verwandten Fremdvergleich
1. Um der Gefahr eines Missbrauchs von Steuermitteln entgegenzuwirken, ist es geboten, an den Nachweis des Abschlusses und der Ernsthaftigkeit eines Darlehensvertrages unter Verwandten strenge Anforderungen zu stellen.
2. Dies setzt voraus, dass sich die Darlehensgewährung auch anhand der tatsächlichen Durchführung klar und eindeutig von einer verschleierten Schenkung oder einer verdeckten, auch freiwilligen Unterhaltsgewährung abgrenzen lässt.
3. Weil und soweit der für den Hilfebedürftigen günstige Umstand, dass ein nachgewiesener Zufluss gleichwohl als Einkommen nicht zu berücksichtigen ist, seine Sphäre betrifft, obliegen ihm bei der Aufklärung der erforderlichen Tatsachen Mitwirkungspflichten; die Nichterweislichkeit der Tatsachen geht zu seinen Lasten.
4. Bei der vorzunehmenden Prüfung, ob überhaupt ein wirksamer Darlehensvertrag geschlossen worden ist, können einzelne Kriterien des sog. Fremdvergleichs herangezogen und bei der abschließenden, umfassenden Würdigung aller relevanten Umstände des Einzelfalles mit eingestellt werden.
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Köln 25.02.2011 S 6 AS 4053/10
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 25.02.2011 wird zurückgewiesen, soweit der Kläger höhere als ihm im Urteil des Senats vom 28.02.2013 zugesprochene Leistungen begehrt. Der Beklagte hat 3/4 der Rechtsverfolgungskosten des Klägers zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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