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LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.06.2016 - 11 KA 76/15
Honorarrückforderungsbescheid wegen Implausibilität Eilverfahren Darlegung der Existenzgefährdung Steuerrechtliche Regelungen
1. Trägt ein Antragsteller vor, in seiner Existenz gefährdet zu sein, muss er die entsprechende wirtschaftliche Situation glaubhaft machen (§ 294 ZPO) und nachvollziehbar darlegen, dass diese - kausal - auf die angegriffenen Maßnahme zurückzuführen ist, d.h. die Gründe für die behauptete Existenzgefährdung müssen geklärt sein.
2. Der Senat hat mehrfach entschieden, dass steuerrechtliche Regelungen angesichts ihrer spezifischen Zielsetzung eine Vielzahl von disponiblen und manipulativen Gestaltungsmöglichkeiten einräumen, mithin von vornherein ungeeignet sind, einen Anordnungsgrund glaubhaft zu machen.
3. Macht ein Antragsteller erhebliche Zahlungsverpflichtungen geltend, fehlt es am Anordnungsgrund, wenn diese nicht kausal durch den Betrieb der Arztpraxis entstanden sind.
Normenkette:
SGG § 86 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
,
ZPO § 294
Vorinstanzen: SG Dortmund 01.10.2015 S 52 KA 41/15 ER
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 01.10.2015 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 40.010,97 EUR festgesetzt.

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