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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.09.2020 - 13 VG 64/15
Anspruch auf Versorgungsleistungen nach dem BVG Bemessung des Grades der Schädigungsfolgen wegen besonderen beruflichen Betroffenseins, Ausgleichsrente und Berufsschadensausgleich aufgrund der Folgen des Miterlebens eines Banküberfalls Keine Bindungswirkung der Anerkennung einer Schädigungsfolge bzw. eines Grundrentenanspruchs bei der Prüfung besonderen beruflichen Betroffenseins und Berufsschadensausgleich
Die Anerkennung einer Schädigungsfolge bzw. eines Grundrentenanspruchs bindet den Leistungsträger bei der Prüfung weiterer Begründungselemente des Grundrentenanspruchs (insbesondere dem besonderen beruflichen Betroffensein) und bei der Prüfung weiterer Versorgungsleistungen wie dem Berufsschadensausgleich im Hinblick auf die Tatbestandsvoraussetzung der vorsätzlich, rechtswidrigen Gewalttat nicht.
Normenkette:
BVG § 30 Abs. 2
,
BVG § 30 Abs. 3
,
BVG § 31 Abs. 1
,
BVG § 31 Abs. 2
,
BVG § 32
,
OEG § 1
Vorinstanzen: SG Köln 10.03.2015 S 28 VG 6/09
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 10.03.2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Klägers sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

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