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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.03.2018 - 5 KR 174/15
Vergütung einer Krankenhausbehandlung Ständige ärztliche Anwesenheit auf einer Intensivstation Öffenlich-rechtlicher Erstattungsanspruch
1. Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch setzt voraus, dass der Berechtigte im Rahmen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses Leistungen ohne rechtlichen Grund erbracht hat.
2. Die Forderung nach einer ständigen Eingebundenheit eines Arztes auf der Intensivstation ist nachvollziehbar; denn es liegt auf der Hand, dass sich gerade auf einer Intensivstation die Situation bzw. die Krankheitsbilder der Patienten auch kurzfristig stark ändern können, sodass eine (Übergabe-)Visite, die ggf. einige Stunden vor der Übernahme der Verantwortung erfolgt, nicht ausreicht, um mit den aktuellen Problemen aller Patienten auf der Intensivstation vertraut zu sein.
Normenkette:
OPS-Kode 8-980
Vorinstanzen: SG Düsseldorf 27.01.2015 S 11 KR 1238/11
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 27.01.2015 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits auch für das Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 6.741,73 EUR festgesetzt.

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