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LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.03.2012 - 4 R 288/11
Zulässigkeit der Rücknahme eines rechtswidrig zu hohen Rentenbescheids in der gesetzlichen Rentenversicherung
Ein Rentenbescheid, in dem rechtswidrig eine zu hohe Rente gewährt wird, kann für die Zukunft ggf. zurückgenommen werden, selbst wenn Vertrauensschutz besteht
Ein Rentenbescheid, in dem rechtswidrig eine zu hohe Rente gewährt wird, kann für die Zukunft ggf. zurückgenommen werden, selbst wenn Vertrauensschutz besteht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: NZS 2012, 7
Normenkette:
SGB X § 45 Abs. 1
,
SGB X § 45 Abs. 2 S. 1
,
SGB X § 45 Abs. 2 S. 2
, ,
Vorinstanzen: SG Speyer 27.04.2012 S 11 R 447/08
Tenor
1.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 27.04.2011 wird zurückgewiesen.
2.
Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.
3.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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