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LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.03.2012 - 6 BK 1/10
Anspruch auf Kinderzuschlag für Großeltern
1. Kinder im Sinne des § 6a Abs. 1 BKGG sind nur leibliche oder angenommene (adoptierte) Kinder; § 2 Abs. 1 BKGG, der auch die in den Haushalt aufgenommenen Enkelkinder erfasst, bezieht sich nur auf das in § 2 BKGG geregelte Kindergeld.
2. Enkelkinder bilden auch dann keine Bedarfsgemeinschaft mit ihren Großeltern, wenn diese zu ihrem Vormund bestellt sind. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BKGG (1996) § 2 Abs. 1
,
BKGG (1996) § 6a Abs. 1 Nr. 4
,
SGB II § 7 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Koblenz 20.05.2010 S 14 BK 14/09
1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 20.05.2010 aufgehoben. Die Klagen werden abgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

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