LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.06.2006 - 3 ER 120/06 AS
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Angemessenheit der Unterkunftskosten, vorherige Zusicherung, Unzumutbarkeit der Nutzung
einer Wohnung
1. Aus dem Wortlaut von § 22 Abs. 2 S. 1 SGB II ergibt sich, dass ein Hilfebedürftiger vor jedem Wohnungswechsel die Zusicherung
des kommunalen Trägers grundsätzlich einzuholen hat, wenn er die weitere Kostenübernahme durch den kommunalen Träger anstrebt.
Das Vorliegen der vorherigen Zusicherung ist jedoch keine Anspruchsvoraussetzung.
2. Die Kostenfreiheit einer Wohnung, die nicht den baurechtlichen Bestimmungen entspricht und über keine Toilette verfügt,
bildet keinen Rahmen für die Prüfung der Angemessenheit der Kosten für eine neue Unterkunft. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: NZS 2007, 106
Normenkette: BauO RP § 46 Abs. 2 S. 3
,
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 § 22 Abs. 2 S. 1 § 22 Abs. 2 S. 2
Vorinstanzen: SG Mainz 16.06.2006 S 10 ER 72/06 AS