Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.05.2016 - 5 KR 120/15
Brustvergrößerung; Transsexualität
Brustvergrößerung bei Transsexuellen Bei einer Frau zu Mann-Transsexuellen besteht ein Anspruch auf eine operative Brustvergrößerung nur, wenn die bisherigen Maßnahmen unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des Einzelfalls nicht zu einer Annäherung des Erscheinungsbilds an das weibliche Geschlecht geführt haben. Es ist nicht entscheidend, ob der Brustansatz bereits die Körbchengröße A nach DIN EN 13402 ausfüllt (Klarstellung zu BSG U. v. 11.09.2012 - B 1 KR 3/12 R, B 1 KR 9/12 R, B 1 KR 11/12 R). Ob der Brustansatz aus der Sicht eines verständigen Betrachters dem Erscheinungsbild des weiblichen Geschlechts hinreichend angenähert ist, haben die Tatsachengerichte durch Inaugenscheinnahme unter Berücksichtigung des Gesamterscheinungsbildes der Betroffenen festzustellen.
Fundstellen: NZS 2016, 660
Normenkette:
Vorinstanzen: SG Speyer 07.05.2015 S 11 KR 443/13
Tenor
1.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 7.5.2015 wird zurückgewiesen.
2.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: