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LSG Sachsen, Urteil vom 21.06.2016 - 5 KN 564/13
Rentenversicherung/Knappschaft; Rentenrechtliche Auswirkungen einer Rehabilitationsentscheidung nach dem BerRehaG - berufliche Rehabilitation; Altersrente; verfolgter Schüler
Dem Kläger steht auch unter Berücksichtigung der Entscheidung der Rehabilitierungsbehörde, wonach er als verfolgter Schüler im Sinne des BerRehaG anerkannt wurde, kein Anspruch auf Gewährung einer höheren Regelaltersrente zu. Zwar ist die Vorschrift des § 12 Abs. 2 BerRehaG auf den Kläger anwendbar. Auch sind ihre Voraussetzungen erfüllt. Hieraus leitet sich jedoch kein Anspruch auf Nachteilsausgleich in der Rentenversicherung ab. Dies hat der Gesetzgeber für verfolgte Schüler nicht vorgesehen.
Normenkette:
Vorinstanzen: SG Dresden 01.07.2013 S 24 KN 1444/11
I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dresden wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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