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LSG Sachsen, Urteil vom 21.06.2016 - 5 RS 302/12
Zusatz- oder Sonderversicherung der neuen Bundesländer; Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz; betriebliche Voraussetzung; Kreisbaubetrieb; VEB (K) Bau Glauchau - volkseigener Betrieb; Bauwesen; Kreisbaubetrieb; Neubauten; Baureparatur; Rekonstruktion
Bei dem VEB (K) Bau Glauchau handelt es sich weder um einen Produktionsbetrieb im Bereich der Industrie und des Bauwesens noch um einen gleichgestellten Betrieb. Sein Hauptzweck bestand weder in der industriellen Fertigung, Fabrikation, Herstellung bzw. Produktion von Sachgütern noch in der Massenproduktion von Bauwerken. Er war mit der Errichtung von Gebäuden unterschiedlichster Art befasst, etwa Wohngebäuden, Kindergärten, Gemeindezentrum, Krankenhäuser etc.
Normenkette:
AAÜG § 1
,
VO-AVItech
,
2. DB § 1 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Chemnitz 03.04.2012 S 13 RS 995/11
I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Chemnitz vom 3. April 2012 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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