Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Sachsen, Urteil vom 08.03.2018 - 3 AL 140/16
Insolvenzgeld Kein neues Insolvenzereignis bei fortdauernder Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers Bestätigung eines Insolvenzplans Nichterfüllung eines Insolvenzplans
1. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sowohl zum Konkursausfallgeld als auch zum Insolvenzgeld, der sich der Senat vollumfänglich anschließt, tritt ein neues Insolvenzereignis nicht ein und kann folglich auch Ansprüche auf Insolvenzgeld nicht auslösen, solange die auf einem bestimmten Insolvenzereignis beruhende Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers andauert.
2. Von andauernder Zahlungsunfähigkeit ist so lange auszugehen, wie der Gemeinschuldner wegen eines nicht nur vorübergehenden Mangels an Zahlungsmitteln nicht in der Lage ist, seine fälligen Geldschulden im Allgemeinen zu erfüllen; die Zahlungsunfähigkeit endet nicht schon dann, wenn der Schuldner einzelne Zahlungsverpflichtungen wieder erfüllt.
3. Allein aus der Bestätigung eines Insolvenzplans und der Aufhebung des Insolvenzverfahrens folgt noch nicht, dass der zunächst eingetretene Insolvenzfall beseitigt wäre.
4. Zu beachten ist insofern, dass die nur die Beteiligten des Insolvenzplanverfahrens betreffenden Wirkungen des Insolvenzplans nach Maßgabe des § 255 InsO hinfällig werden, wenn der Schuldner den Plan nicht erfüllt.
Normenkette:
SGB III § 165 Abs. 1 S. 1-2
,
Vorinstanzen: SG Leipzig 07.07.2016 S 1 AL 243/15
I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 7. Juli 2016 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: