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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 06.11.2014 - 3 R 366/13
Anspruch auf Rente wegen Todes; Keine Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe beim Fehlen eines konkreten Heiratsentschlusses
Von einer überwiegend nicht in Versorgungsabsicht geschlossenen Ehe kann nicht ausgegangen werden, wenn lediglich häufig über die Absicht, zu heiraten, gesprochen wird, aber ein konkreter Heiratstentschluss nicht gefasst und ein konkreter Hochzeitstermin nicht bestimmt wird.
Normenkette:
SGB VI § 46 Abs. 2 S. 1 Nr. 2
,
SGB VI § 46 Abs. 2a
,
SGG § 202
,
ZPO § 292
Vorinstanzen: SG Magdeburg 06.08.2013 S 8 R 1123/11
Auf die Berufung der Beklagte wird das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 6. August 2013 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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