Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.09.2018 - 4 AS 312/18
Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II Anspruchsmindernde Berücksichtigung eines Betriebskostenguthabens Zeitpunkt der Berücksichtigung
1. Für Erstattungen eines Betriebskostenguthabens in Anrechnungsfällen des § 22 Abs. 3 SGB II ist allein der Zeitpunkt der Berücksichtigung maßgeblich, weil die gesetzliche Regelung nicht nach dem Ursprung der Rückzahlung oder des Guthabens differenziert.
2. Eine Beschränkung auf Abrechnungen, die allein aus Zahlungen des Leistungsberechtigten resultieren, ist nicht angezeigt.
Normenkette:
SGB II a.F. § 22 Abs. 3
Vorinstanzen: SG Dessau-Roßlau S 8 AS 655/15
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Entscheidungstext anzeigen: