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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10.10.2013 - 5 AS 367/09
Anspruch einer privaten Arbeitsvermittlungsagentur auf Auszahlung eines Vermittlungsgutscheins; Ausschluss der Vergütung bei einem von vornherein zeitlich begrenzten Beschäftigungsverhältnis
Der Ausschlusstatbestand des § 421g Abs 3 Nr 3 SGB III ist auch dann erfüllt, wenn das Beschäftigungsverhältnis aufgrund einer mündlichen Abrede von vorneherein auf eine Dauer von weniger als drei Monate begrenzt ist. Ein etwaiger Verstoß gegen § 14 Abs 4 TzBfG wirkt sich in diesem Zusammenhang nicht aus.
Normenkette:
SGB II § 16 Abs. 1 S. 2
,
SGB III § 421g Abs. 1 S. 4
,
SGB III § 421g Abs. 3 Nr. 3
,
TzBfG § 14 Abs. 4
,
TzBfG § 16 S. 1
Vorinstanzen: SG Magdeburg 08.09.2009 S 8 AS 337/09
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 1.000 Euro festgesetzt.

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