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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.09.2011 - 2 AL 62/09
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Berücksichtigung der Teilnahme an einer Eingliederungsmaßnahme des Grundsicherungsträgers bei der Anwartschaftszeit
Die Teilnahme an einer vom Träger der Grundsicherungsleistungen geförderten Maßnahme, deren Ziel es ist, die Chancen der Teilnehmer für eine Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern, begründet kein Beschäftigungs- und auch kein Ausbildungsverhältnis im Sinne des § 25 Abs. 1 SGB III (im Anschluss an das BSG, Urteil vom 29.01.2008 - B 7/7a AL 70/06 R).
Die Teilnahme an einer vom Träger der Grundsicherungsleistungen geförderten Maßnahme, deren Ziel es ist, die Chancen der Teilnehmer für eine Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern, begründet kein Beschäftigungs- und auch kein Ausbildungsverhältnis im Sinne des § 25 Abs. 1 SGB III. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: NZS 2012, 398
Normenkette:
SGB II § 16
,
SGB III § 123 Abs. 1
,
SGB III § 124 Abs. 1
,
SGB III § 25 Abs. 1
,
SGB IV § 7 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Halle 23.04.2009 S 15 AL 209/06
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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