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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.06.2016 - 7 SB 112/14
Verfahren zur Feststellung der Behinderung nach SGB IX bei Diabetes mellitus - Diabetes mellitus; Grad der Behinderung; GdB; intensivierte Insulintherapie; gravierende und erhebliche Einschnitte in die Lebensführung; Hypoglykämie; labile Stoffwechsellage; Stresssituation; stabile Stoffwechsellage; Funktionssystem Innere Sekretion und Stoffwechsel; insulinpflichtig; Therapieaufwand; Mobilität; sportliche Aktivitäten; Freizeitverhalten; Berufsausübung; Einstellungsqualität; psychische Belastung; Folgeerkrankungen; Gesamtbehinderungsgrad; schwere Funktionsstörung
Ein GdB von 50 aufgrund eines Diabetes mellitus erfordert nicht nur mindestens vier Insulininjektionen pro Tag und ein selbständiges Anpassen der Insulindosis. Zusätzlich müssen gravierende und erhebliche Einschnitte in die Lebensführung vorliegen. Eine solche Feststellung kann - auch bei verhältnismäßig hohen, aber nicht außergewöhnlichen HbA1c-Werten - nicht allein auf Blutzuckerschwankungen und die damit verbundenen Symptome (wie Konzentrationsschwankungen, Schwindel und Müdigkeit) gestützt werden, da diese Teil der Erkrankung und damit auch bei der Höhe des GdB nach den VMG bereits berücksichtigt sind.
Normenkette:
SGB IX § 69 Abs. 1
,
SGB IX § 69 Abs. 3
,
BVG § 30 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Halle 16.10.2014 S 32 SB 420/11
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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