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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.04.2016 - 7 SB 94/14
Verfahren zur Feststellung der Behinderung nach SGB IX - Diabetes mellitus; erheblicher Aufwand; Grad der Behinderung; GdB; erhebliche Beeinträchtigung; stabile Stoffwechsellage; fünf tägliche Insulininjektionen; ausgeprägte Teilhabebeeinträchtigung; intensivierte Insulintherapie; neurologische Ausfälle; Hypoglykämie; Hyperglykämie; krankheitsimmanente Blutzuckerschwankung; Führen eines Pkw; Beeinträchtigung bei der Berufsausübung; psychische Belastung; Gesamtbehinderungsgrad; Vergleichsmaßstab; Schwerbehinderteneigenschaft; Einschnitte in die Lebensführung; Tagesablauf; Teilhabefähigkeit
Ein GdB von 50 aufgrund eines Diabetes mellitus setzt gravierende und erhebliche Einschnitte in die Lebensführung voraus. Ein erhöhter zeitlicher Aufwand bei den Mahlzeiten durch Messungen, Injektionen und Dokumentationen des Blutzuckerwertes genügt diesen Anforderungen auch nicht unter Berücksichtigung eines zeitaufwendigen Anfahrtsweges zur Arbeitsstelle, wenn dieser - ohne medizinische Notwendigkeit - teilweise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt wird.
Normenkette:
SGB X § 48 Abs. 1
,
SGB IX § 69 Abs. 1
,
BVG § 30 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Halle 21.05.2014 S 22 SB 392/12
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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