LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.06.2006 - 7 V 2/06
Kostenauferlegung wegen Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung
1. Die richterliche Belehrung nach §
192 Abs.
1 S. 1 Nr.
2 SGG unterscheidet sich von der Anhörung nach §
62 SGG durch strengere formale und weitergehende inhaltliche Anforderungen. Sie soll dem Betroffenen ermöglichen, die Missbräuchlichkeit
der Fortführung des Rechtsstreits einzusehen und muss dazu geeignet sein.
2. Wegen der Warnfunktion in §
192 Abs.
1 S. 1 Nr.
2 SGG darf der Vorsitzende auch schon bei der vorangegangenen Belehrung an der Missbräuchlichkeit einer Fortführung des Rechtsstreit
keinen Zweifel lassen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: NJ 2006, 384
Vorinstanzen: SG Halle 20.01.2006 S 1 V 7/05