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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18.02.2015 - 7 VE 2/14
Feststellung von Spätfolgen im sozialen Entschädigungsrecht nach einem anerkannten Unfall; Notwendigkeit eines medizinischen und zeitlichen Zusammenhangs
Geltend gemachte Gesundheitsstörungen (Bandscheibenvorfall, Meniskusläsion, psychische Gesundheitsstörungen) lassen sich nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit nach § 47 Abs 7 ZDG auf einen anerkannten Unfall zurückführen, wenn zum Primärschaden (Funktionseinschränkung nach BWK-Fraktur, Einschränkung des rechten oberen Sprunggelenks) kein zeitlicher Zusammenhang besteht und auch keine medizinisch nachvollziehbare Erklärung für einen Kausalzusammenhang vorliegt.
Normenkette:
ZDG § 47 Abs. 1 S. 1
,
ZDG § 47 Abs. 2
,
ZDG § 47 Abs. 7
Vorinstanzen: SG Magdeburg 05.12.2013 S 14 VE 15/09
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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