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LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.09.2010 - 6 AS 128/10
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung unbebauter Grundstücke als Vermögen bei zukünftig fälligen Verbindlichkeiten
Im Hinblick darauf, dass es sich bei Arbeitslosengeld II um eine aus Steuermitteln finanzierte Fürsorgeleistung handelt, kann nicht allein das Bestehen von möglicherweise erst weit in der Zukunft fälligen Verbindlichkeiten den Einsatz des aktuell vorhandenen Vermögens für den eigenen Unterhalt ausschließen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 12
Vorinstanzen: SG Kiel 02.07.2010 S 40 AS 340/10 ER
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Kiel vom 2. Juli 2010 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: