Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.02.2016 - 5 KR 117/15
Ehrenamt; Kreishandwerksmeister; Versicherungspflicht
1. Ein ehrenamtlich tätiger Kreishandwerksmeister unterliegt auch dann der Versicherungspflicht, wenn er die ihm satzungsgemäß obliegenden Verwaltungstätigkeiten hinsichtlich der Überwachung und Einflussnahme auf die Geschäftsführung tatsächlich nicht ausüben muss, weil deren eigene Kompetenz ausreicht, um einen ordnugnsgemäßen Geschäftsgang zu gewährleisten.
2. Maßgebend für die Beurteilung der Versicherungspflicht ist allein die rechtliche Verpflichtung und Verantwortlichkeit, der sich der Kreishandwerksmeister im Konfliktfall nicht entziehen kann.
Fundstellen: DStR 2016, 14
Normenkette:
SGB IV § 28 Abs. 1 S. 5
,
SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Schleswig 11.08.2015 S 23 KR 54/12
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 11. August 2015 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten beider Rechtszüge.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird auf 2.632,73 EUR festgesetzt.

Entscheidungstext anzeigen: