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LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.03.2014 - 9 SO 85/12
Anspruch auf Sozialhilfe; örtliche Zuständigkeit; Erstattung von Kosten im Rahmen einer Eingliederungshilfemaßnahme
1. Zur örtlichen Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers für die Kostenübernahme bei Unterbringung in teilstationären Einrichtungen.
2. Die örtliche Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers für die Kostenübernahme bei der Unterbringung einer eingliederungshilfebedürftigen Person in einer teilstationären Einrichtung folgt aus direkter Anwendung von § 98 Abs. 2 SGB XII oder analoger Anwendung von § 98 Abs. 2 oder Abs. 5 SGB XII.
Normenkette:
SGB XII § 98
,
Vorinstanzen: SG Kiel 27.11.2012 S 28 SO 158/10
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 27. November 2012 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird zugelassen.

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