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LSG Thüringen, Urteil vom 28.09.2010 - 6 R 675/08
Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung; Verweisbarkeit einer kaufmännischen Angestellten im Mehrstufenschema
Eine kaufmännische Angestellte der Stufe 3 des Mehrstufenschemas des BSG kann zumutbar auf die Tätigkeit einer Registratorin verwiesen werden. Bei dieser Tätigkeit ist keine Berufsausbildung erforderlich; fehlende Kenntnisse können durch Einarbeitung bzw Anlernen in weniger als drei Monaten erworben werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB VI § 240 Abs. 1
,
SGB VI § 240 Abs. 2 S. 1
,
SGB VI § 43 Abs. 1
,
SGB VI § 43 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Gotha 08.05.2008 S 27 RA 3264/03
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Gotha vom 8. Mai 2008 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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