Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Thüringen, Urteil vom 01.10.2013 - 6 KR 680/11
Leistung von Krankengeld Nachweis von Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der AU-Richtlinie durch Vorlage der befristeten AU-Bescheinigung des behandelnden Vertragsarztes Ende der Leistung mit Ablauf der AU-Frist, sofern keine Folgebescheinigung vorgelegt wird
1. Nach den Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses i.S.v. § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 SGB V erfolgt die Zahlung von Krankengeld in der Praxis jeweils aufgrund der vom Vertragsarzt ausgestellten AU-Bescheinigung befristet für die Dauer bis zum voraussichtlichen Ende der Arbeitsunfähigkeit, d.h. abschnittsweise gezahlt. Darin liegt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) auch der entsprechende Verwaltungsakt über die zeitlich befristete Bewilligung von Krankengeld.
2. Legt der Versicherte keine weiteren AU-Bescheinigungen vor, endet der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf des zuletzt bescheinigten Arbeitsunfähigkeitszeitraums.
3. Für eine fehlende oder nicht rechtzeitige ärztliche (Folge-)Feststellung der Arbeitsunfähigkeit hat grundsätzlich der Versicherte selbst einzustehen.
Normenkette:
SGB V § 44 Abs. 1
, ,
SGB V § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 7
Vorinstanzen: SG Altenburg 14.02.2011 S 30 KR 151/09
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Altenburg vom 14. Februar 2011 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: