SG Berlin, Urteil vom 25.03.2010 - 128 AS 9212/09
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Übernahme der Forderung aus einer Heiz- und Betriebskostennachforderung
auch bei nachträglich festgestellter Unangemessenheit der Wohnung
Der SGB-II-Leistungsträger muss anteilig die Forderung aus einer Betriebkostenabrechnung insoweit übernehmen, als er die Unterkunfts-
und Heizkosten erbracht hat, auch wenn sie erst zu einem Zeitpunkt fällig gewesen ist, an dem sich möglicherweise die Unangemessenheit
der Wohnung herausgestellt hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 20 Abs. 1
,
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
,
SGB II § 22 Abs. 1 S. 3