SG Dresden, Beschluss vom 25.06.2007 - 28 AS 890/06
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, Gewährung einer Wohnungserstausstattung
Hat der Leistungsempfänger die von ihm bezogene Wohnung unter Verwendung eines elterlichen Darlehens bereits vor dem Antrag
auf Bewilligung einer Wohnungserstausstattung eingerichtet, so besteht kein Anspruch auf Leistungen für eine Erstausstattung
der Wohnung gemäß § 23 Abs. 3 Nr. 1 SGB II. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 23 Abs. 3 Nr. 1 § 37 Abs. 1 § 37 Abs. 2
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