SG Frankfurt/M., Beschluss vom 21.06.2007 - S 18 KR 708/06
Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegen die Krankenkasse bei zu Unrecht gezahlten Beiträgen zur freiwilligen Versicherung
Wurden Beiträge auf eine vermeintlich fortbestehende freiwillige Mitgliedschaft eines Versicherten und Sozialhilfeempfängers
zur Abwendung der Beendigung dieser Mitgliedschaft wegen Zahlungsverzugs durch den Sozialhilfeträger geleistet, so kann er
diese Leistung nicht zurückfordern, wenn die Mitgliedschaft des Versicherten zu diesem Zeitpunkt nicht mehr bestand und er
nicht vor der Leistung eine Willenseinigung mit der Krankenkasse hinsichtlich des Zwecks dieser Leistung erzielt hatte. [Amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
BSHG § 13 Abs. 2 S. 1 Halbs. 1 § 4 Abs. 1 S. 2
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SGB X § 34 § 61 S. 2
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