SG Freiburg, Urteil vom 23.03.2010 - 9 AS 5037/09
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Zumutbarkeit eines Kostensenkungsverfahrens
Für einen Leistungsempfänger darf es keine negativen Folgen haben, wenn er der Kostensenkungsobliegenheit wegen entgegenstehender
ärztlicher Empfehlung nicht nachkommt. Dies gilt zumindest solange, wie der Rat des behandelnden Arztes nicht durch qualifizierte
amtsärztliche Stellungnahme oder auf medizinischer Sachverhaltsaufklärung beruhende gerichtliche Entscheidung widerlegt ist.
[Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
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SGB II § 22