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SG Hildesheim, Urteil vom 25.03.2010 - 54 AS 963/09
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Zusicherung für eine neue Unterkunft beim Auszug eines über 25-jährigen Hilfebedürftigen aus dem Elternhaushalt
Ein Umzug in eine andere Wohnung ist nur dann erforderlich im Sinne von § 22 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 S. 2 SGB II, wenn hierfür gewichtige, in der bisherigen Unterkunft liegende oder persönliche Gründe vorliegen (hier beim Auszug eines über 25-jährigen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen aus der elterlichen Wohnung, dem seit Jahren ein kostenfreies Wohnrecht eingeräumt wurde und in der er neben den zur gemeinschaftlichen Nutzung mit seinen Familienangehörigen vorgesehenen Funktionsräumen über ein eigenes Zimmer zur ausschließlichen Nutzung als Wohn- und Schlafraum verfügte). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
GG Art. 11
,
SGB II § 22 Abs. 1 S. 2
,
SGB II § 22 Abs. 2 S. 1
,
SGB II § 22 Abs. 2 S. 2