SG Karlsruhe, Urteil vom 26.03.2010 - 17 AS 1435/09
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Rückforderung überzahlter Leistungen für Unterkunft und Heizung vom Vermieter bei Direktzahlung
§
53 Abs.
6 SGB I ist so zu interpretieren, dass vom Leistungsträger direkt an den Vermieter überwiesene, dem Hilfebedürftigen nicht zustehende
Kosten der Unterkunft und Heizung grundsätzlich vom Hilfebedürftigen zurückzufordern sind und nur ausnahmsweise, nämlich im
Falle des Abschlusses eines wirksamen Abtretungsvertrages zwischen Vermieter und Leistungsempfänger bzw. der Verpfändung,
vom Vermieter zurück verlangt werden können. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
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SGB X § 50
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SGB II § 22 Abs. 4