SG Leipzig, Urteil vom 04.07.2006 - S 8 KR 236/05
Belastungsgrenze in der Krankenversicherung, Befreiung von der Zuzahlung bei Einkünften unter dem Regelsatz
Wenn §
62 Abs.
2 S. 5
SGB V auch für Sozialhilfebezieher eine "Mindestbelastungsgrenze" vorschreibt, so ist daraus nicht zu folgern, dass für diejenigen,
deren Einnahmen noch darunter liegen, eine Belastung im Grunde fast gänzlich entfallen soll. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB XII § 28 Abs. 2
,
SGB II § 20 Abs. 2
,