SG Lüneburg, Beschluss vom 11.07.2006 - 25 AS 585/06
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnfläche bei einer Wohngemeinschaft
1. In Wohngemeinschaften ist von einer Höchstwohnfläche von 40 qm je Bewohner auszugehen.
2. Es besteht ein Anspruch auf Heizungskosten nur anteilig im Verhältnis der angemessenen zu der tatsächlichen Wohnfläche,
wenn der Hilfeempfänger nur einen Anspruch auf Bewilligung der angemessenen Unterkunftskosten hat. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 § 22 Abs. 1 S. 1
,
WoGG 2 § 8