SG Lüneburg, Beschluss vom 11.07.2006 - 25 AS 595/06
Angemessenheit der Unterkunftskosten beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Wohneigentum, Wohnfläche bei Wohngemeinschaften
1. Eine Besserstellung von Wohneigentümern gegenüber Mietern in gleicher Situation ist im Rahmen von Leistungen für Unterkunft
nach § 22 SGB II nicht möglich.
2. In Wohngemeinschaften ist von einer Höchstwohnfläche von 40qm je Bewohner auszugehen. Von der für einen Ein-Personen-Haushalt
nach der Richtlinie über die Soziale Wohnraumförderung in Niedersachsen geltenden Höchstwohnfläche von 50qm ist ein angemessener
Abschlag von 10qm vorzunehmen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
,
WoGG 2 § 8