SG Speyer, Beschluss vom 13.07.2006 - S 1 ER 211/06 AS
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende für EU-Bürger
Die Regelungen des Freizügigkeitsgesetzes/EU, insbesondere § 5 zur Ausstellung einer Bescheinigung, sind bei der Auslegung
des § 7 Abs. 1 S. 2 SGB II zu beachten. Voraussetzung für eine Verweigerung der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende
an einen EU-Bürger ist die Prüfung des Entzugs oder des Widerrufs dieser Bescheinigung durch die zuständige Behörde. [Amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: EGRL 38/2004 § 24 Abs. 2 Art. 14 Abs. 4 Buchst. b
,
FreizügG/EU 2004 § 2 § 5 Abs. 5
,
SGB II § 7 Abs. 1 S. 2 § 8 Abs. 2