SG Stuttgart, Urteil vom 26.06.2006 - 3 AS 1088/05
Berücksichtigung von gepfändetem Arbeitsentgelt beim Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende
Im Wege der Zwangsvollstreckung gepfändetes Arbeitseinkommen ist kein Einkommen iS von § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 11 Abs. 1 S. 1