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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.04.2015 - 7 SB 87/14
Anerkennung des Merkzeichens "1. Kl." im Schwerbehindertenrecht; Keine Gleichstellung schwerbehinderter Menschen mit Kriegsopfern oder Verfolgten
Die Gewährung des Merkzeichens "1. Kl." kommt nur für Schwerkriegsbeschädigte und Verfolgte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes in Betracht. Für eine Gleichstellung eines Schwerbehinderten, der weder Kriegsteilnehmer noch Verfolgter im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes war, mit diesem Personenkreis fehlt eine Rechtsgrundlage. Eine analoge Anwendung kommt mangels planwidriger Gesetzeslücke ebenfalls nicht in Betracht.
Normenkette:
BEG
,
BVG
,
SchwbAwV § 3 Abs. 1 Nr. 6
,
SGB IX § 69 Abs. 4
,
Vorinstanzen: SG Dessau-Roßlau 21.08.2014 S 28 SB 109/14
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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