BVerwG, Urteil vom 15.04.1964 - V C 203.62
»1. § 8 Abs. 1 letzter Satz der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge in der Fassung
des § 18 des Kindergeldergänzungsgesetzes widerspricht nicht dem
Grundgesetz.
2. Nimmt ein Stiefvater für sein Stiefkind steuerliche Vergünstigungen in Anspruch, so spricht die Lebenserfahrung dafür,
daß in Höhe der erzielten Ersparnisse Unterhalt gewährt wird und damit insoweit eine Hilfsbedürftigkeit des Stiefkindes entfällt.«
Fundstellen: BVerwGE 18, 213
Normenkette: Reichsgrundsätze § 5, § 8 Abs. 1 (BSHG §§ 11ff.)
Vorinstanzen: VG Düsseldorf