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BSG, Urteil vom 27.04.2010 - 5 R 62/08
Berechnung einer Altersrente; Anrechnung eines höheren Werts für beitragsgeminderte Zeiten; Zulässigkeit der Zusammenfassung beitragsfreier Zeiten einer schulischen Ausbildung und einer Berufsausbildung
Auf der Grundlage des ab dem 1.1.1998 geltenden Rechts ist der Zuschlag an Entgeltpunkten für beitragsgeminderte Zeiten einer schulischen oder beruflichen Ausbildung jeweils getrennt zu ermitteln.
Normenkette:
SGB VI § 71 Abs. 2
Vorinstanzen: LSG Berlin-Brandenburg 08.05.2008 L 8 R 76/05 , SG Berlin 25.10.2004 S 73 RA 4959/00
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Mai 2008 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, die monatliche Rentenhöhe des Klägers auf der Grundlage einer gesonderten Berechnung des Zuschlags für beitragsgeminderte Zeiten für die Kalendermonate Juli bis September 1951 sowie für Juli und Oktober 1952 festzustellen.
2. Die Beklagte hat dem Kläger dessen außergerichtliche Kosten auch für das Revisionsverfahren zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: