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LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.06.2012 - 8 SB 537/11
Zulässigkeit des Tätigwerdens eines Rentenberaters auf dem Gebiet des Schwerbehindertenrechts nach dem SGB IX
Die nach Art. 1 § 1 Abs. 1 S. 2 RBerG erteilte Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten als Rentenberater umfasst nicht das Tätigwerden auf dem Gebiet des Schwerbehindertenrechts nach dem SGB IX mit dem Begehren auf GdB-Feststellung oder Feststellung von Nachteilsausgleichen. Als Annexkompetenz zur Rentenberaterzulassung kommt in diesen Fällen allein ein Tätigwerden zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft in Betracht, wenn dies Voraussetzung für einen Rentenbezug oder einer betrieblichen bzw. berufsständischen Versorgung ist und ein solches Verfahren bereits betrieben wird oder binnen drei Jahren beabsichtigt ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1
,
RDG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
,
RDGEG § 1
,
RDGEG § 3 Abs. 2
,
SGG § 73 Abs. 2 S. 2 Nr. 3
,
SGG § 73 Abs. 3 S. 1
Vorinstanzen: SG Freiburg S 3 SB 5362/06
Rentenberater ..., wird als Bevollmächtigter der Klägerin im Verfahren L 8 SB 537/11 zurückgewiesen.

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