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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.08.2017 - 8 U 1894/17
Gewährung einer Unfallrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit Grundurteil über allgemeine Leistungen Allgemeines Sachleistungsbegehren nach unbestimmter Heilbehandlung
1. Einem Grundurteil sind nur die in Betracht kommenden Geldleistungen zugänglich, nicht aber das allgemeine Sachleistungsbegehren nach unbestimmter Heilbehandlung.
2. Es ist auch unter Berücksichtigung des Sozialstaatsgebotes und des Meistbegünstigungsgrundsatzes im Rahmen eines Grundurteils nicht Aufgabe des Gerichts alle in Betracht kommenden Geldleistungen zu prüfen, um dann dem rechtlich vertretenen Kläger diejenigen Leistungen zu suchen, auf die er dem Grunde nach einen Anspruch haben könnte.
Normenkette:
SGG § 130
Vorinstanzen: SG Reutlingen 29.03.2017 S 4 U 1000/15
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 29.03.2017 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: