LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.08.2008 - 9 U 4704/06
Kostenübernahme im Rahmen der Sachleistungsaushilfe durch die gesetzliche Unfallversicherung für Auslandsbehandlung
Der zuständige Unfallversicherungsträger hat im Rahmen der Sachleistungsaushilfe nach Art. 62 Abs. 4 EWGV 574/72 iVm Art. 36 Abs. 1 EWGV 1408/71 die Auslandsbehandlung zu den Tarifen des aushelfenden Trägers zu übernehmen, während die Kosten einer Behandlung
auf der Grundlage der Dienstleistungsfreiheit der versicherten Person nur bis zu jenem Betrag zu erstatten sind, den die bezogene
Behandlung im Inhalt kosten würde. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: EGFreizügAbk CHE
,
EWGV 1408/71 Art. 36 Abs. 1
,
EWGV 1408/71 Art. 55 Abs. 1 Buchst. c
,
EWGV 1408/71 Art. 55 Abs. 1 Buchst. i
,
EWGV 574/72 Art. 62 Abs. 4
,
Vorinstanzen: SG Freiburg 23.05.2006 S 9 U 3687/05