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LSG Bayern, Urteil vom 29.03.2017 - 1 R 546/15
Rente wegen Erwerbsminderung Analphabetismus keine Leistungsbehinderung Einschränkung der Wegefähigkeit
1. Nach der Rechtsprechung des BSG stellt der nicht auf einer gesundheitlichen Störung beruhende Analphabetismus keine schwere spezifische Leistungsbehinderung dar.
2. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gehört zur Erwerbsfähigkeit auch das Vermögen, eine Arbeitsstelle aufzusuchen.
3. Das BSG hält dabei eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die es dem Versicherten nicht erlaubt, täglich viermal eine Fußstrecke von mehr als 500 Metern in weniger als 20 Minuten zurückzulegen, für eine derart schwere Leistungseinschränkung, dass der Arbeitsmarkt trotz vorhandenen vollschichtigen Leistungsvermögens als verschlossen anzusehen ist.
Normenkette:
SGB VI § 43 Abs. 1
,
SGB VI § 43 Abs. 2
Vorinstanzen: SG München 11.06.2015 S 14 R 19/14
Tenor
I.
Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 11. Juni 2015 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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