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LSG Bayern, Urteil vom 27.04.2010 - 6 R 21/08
Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufunfähigkeit; Verweisbarkeit eines Berufskraftfahrers ohne spezifische Ausbildung
Entsprechend dem Mehrstufenschema des Bundessozialgerichts ist ein Berufskraftfahrer ohne spezifische Ausbildung, der im städtischen Buslinienverkehr eingesetzt war, auch nach langjähriger Berufstätigkeit grundsätzlich als angelernte Tätigkeit im unteren Bereich (betriebliche Ausbildung von mindestens 3 bis 12 Monaten) zu qualifizieren. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
Vorinstanzen: SG Landshut 10.10.2007 S 14 R 209/06 A
I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 10.10.2007 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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